KLUG GEPLANT. KOMPLETT GELÖST.
1. Allgemeines
Für alle Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Lenkering Technische Systeme GmbH (LTS) gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Der Käufer erklärt sich durch Erteilung eines Auftrages mit diesen in vollem Umfang einverstanden. Abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn sie besonders vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurden. Durch Abänderung einzelner Bedingungen werden die übrigen nicht berührt.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Angebote sind stets, auch wenn nicht besonders verabredet, freibleibend und unverbindlich. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich LTS Eigentums- und Urheberrechte vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Mit der Bestellung erklärt der Käufer verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. LTS ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden. Abweichungen zwischen Rechnung oder Lieferschein und der tatsächlich gelieferten Ware müssen vom Käufer unverzüglich, spätestens 3 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden.
3. Preise
Unsere Preise sind freibleibend und gelten ab Lieferstelle ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht, sonstiger Ver-sandspesen, Versicherung, Zoll und Montage. Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers/ Käufers, es sei denn, eine andere Regelung ist ausdrücklich vereinbart, was schriftlich zu erfolgen hat. Die zwischen Abschluss und Lieferung etwa eintretende Erhöhung der Preisberechnung zugrunde liegenden Löhne, Rohmaterialpreise, Frachten, Steuern, Zölle, Abgaben oder sonstige Lasten oder das Inkrafttreten neuer solcher Belastungen berechtigen uns, soweit dies gesetzlich zulässig ist, zu einer angemessenen Preiserhöhung. Für die Berechnung ist die bei uns festgestellte Stückzahl maßgebend. Sämtlich Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Lieferung und Gefahrübergang
Teillieferungen dürfen vom Käufer nicht zurückgewiesen werden. Die Folgen höherer Gewalt, Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Mangel an Roh- und Hilfsstoffen zur Zeit der Herstellung und andere unvorhergesehene Umstände bei uns und den Lieferanten berechtigen uns, die Lieferverbindlichkeiten ganz oder teilweise aufzuheben. Die Nichteinhaltung bestätigter Lieferfristen berechtigt nicht zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder zur Auftragsstreichung. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Warenmenge sind wir berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. Schadenersatz-ansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausgeschlossen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel erfolgt mangels besonderer Weisungen nach bestem Ermessen ohne irgendwelche Haftung für billigste und schnellste Verfrachtung. Die Verpackung erfolgt, wenn nichts anderes vereinbart, nach unserem Ermessen. Sie wird zu den gültigen Preisen berechnet. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Lieferung das Lager von LTS bei Abholung verlassen hat, ansonsten bei Versendungen mit der Übergabe an den Frachtführer oder Spediteur. Dies gilt auch dann, wenn durch Sonder-vereinbarung die Versandkosten durch LTS übernommen werden oder wenn der Versand mit Fahrzeugen von LTS erfolgt.
5. Zeichnungen
Zeichnungen, Unterlagen und Entwürfe dürfen vom Empfänger irgendwelchen dritten Personen nicht bekannt gegeben werden. Zuwiderhandlungen verpflichten zum vollen Schadenersatz. Mit Angeboten übersandte Zeichnungen oder Unterlagen sind vom Empfänger sofort zurückzugeben, wenn ein Auftrag nicht erteilt wird.
6. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Der Käufer ist verpflichtet, LTS offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware anzuzeigen. LTS übernimmt keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Käufer oder Dritte, natürliche Abnutzung oder Verschleiß, insbesondere bei Geräten und Teilen, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit einem nach Art ihrer Verwendung vorzeitigen Verbrauch unterliegen, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung sowie dem Bestimmungszweck zuwider laufende oder sonstige artfremde Einflüsse. Die Behebung von Mängeln durch den Käufer darf nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Für seitens des Käufers oder Dritter ohne unser Einverständnis vorgenommene Instandsetzungsarbeiten wird jegliche Haftung ausgeschlossen.
7. Anwendungstechnische Beratung, Änderungsvorbehalt
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Die anwendungstechnische Beratung des Verkäufers in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter und befreit den Käufer nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Sollte dennoch eine Haftung des Verkäufers in Frage kommen, so ist diese auf den Wert der vom Verkäufer gelieferten Ware begrenzt. Konstruktionsänderungen bleiben vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der bestehenden Geschäfts-verbindung getilgt hat. Wird die gelieferte Ware oder Teile davon in einen anderen Gegenstand eingebaut, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht; vielmehr gilt Miteigentum nach den Wertverhältnissen an dem neuen Gegenstand als vereinbart. Der Käufer ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiter zu verarbeiten oder zu veräußern. Die ihm aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Waren zustehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber an LTS ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist LTS berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen, der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet.
9. Zahlung
Rechnungen von LTS sind zahlbar innerhalb der auf der Rechnung angegeben Frist. Werden Mahnungen nach Ablauf der Zahlungsfrist notwendig, so werden die dadurch entstandenen Kosten an den Kunden berechnet. LTS ist berechtigt, eingehende Zahlungen, soweit mehrere Forderungen offen stehen, ohne Rücksicht auf die Angaben des Käufers grundsätzlich auf die älteste Forderung anzurechnen. LTS kann von einem Käufer Vorauskasse verlangen, wenn nach Auskunft einer Bank, der Schufa oder ähnlichen Einrichtungen die pünktliche Zahlung des Kaufpreises nicht gewährleistet erscheint.
10. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Verkäufers richtet sich ausschließlich nach den in den vorstehenden Ziffern getroffenen Regelungen. Alle dort nicht genannten Ansprüche des Käufers sowie Schadenersatz-ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch die außervertragliche Haftung sowie die Haftung für Folgeschäden sind – soweit rechtlich zulässig – ausgeschlossen, im Übrigen sind sie in jedem Falle der Höhe nach auf den Wert der gelieferten Ware beschränkt.
11. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der BRD. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz von LTS.
Stand 09.09.2020